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nach obenReiseversicherungen bei Zebra-Tours

Für alle Reisen bietet Zebra-Tours in Kooperation mit dem Versicherungspartner Würzburger Versicherung AG verschiedene Versicherungsleistungen an, die mögliche Notfälle vor und während einer Reise absichern. Generell empfehlen wir einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Jedoch sollte je nach Reiseart und -preis abgewogen werden, ob der Abschluß einer Versicherung sinnvoll und welche Versicherung die Richtige ist.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.


 

nach obenReiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (RRV) ist immer empfehlenswert. Werden Sie vor der Reise krank oder es tritt ein anderes Ereignis (siehe unten) ein und können die Reise nicht antreten, fallen Stornokosten an. Je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind diese.

Wenn Sie die Reise aus versichertem Grund stornieren müssen, tritt die Reiserücktrittsversicherung ein, die zumindest den finanziellen Schaden auffängt, und dies ohne anfallenden Selbstbehalt. Es werden die vertraglich festgelegten Stornokosten ohne Abzug vom Versicherer übernommen.

Die versicherten Gründe sind vielfältig, eine Auflistung finden Sie unten stehend. Die RRV muss spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn bzw. danach, sofort mit der Reisebuchung abgeschlossen werden.


Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie bei:

  • Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung
  • unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
  • Nicht in Anspruch genommene gebuchte Reiseleistunge des Versicherungsnehmers wegen verspäteter Anreise
  • Umbuchungskosten bis zu 50 Euro je versicherter Person.


Risikopersonen sind die versicherten Reiseteilnehmer sowie Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.


 

nach obenReiseschutzpaket Inland

Bei dieser Versicherung sind folgende Versicherungen eingeschlossen:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabruchversicherung tritt in Kraft, wenn die Reise aus einem versicherten Grund (siehe Reisrücktrittsversicherung) nicht planmäßig beendet werden kann und abgebrochen werden muss.

Bei Eintritt des Versicherungsfall leistet die Versicherung Entschädigung für zusätzlich entstandene Rücktrittskosten oder unmittelbar entstandene Mehrkosten. Zusätzlich wird bei Abbruch der Reise Entschädigung bis zur Höhe des versicherten Reisepreises innerhalb der ersten Hälfte der Reise geleistet. Danach werden nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet.


 

nach obenReiseschutzpaket Ausland

Dieses Reiseschutzpaket umfasst folgende relevanten Versicherungen für eine Reise ins Ausland:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung


Der wichtigste Grund für die Auslandsreisekrankenversicherung ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport. Stellen Sie sich vor, Sie bzw. Ihr Kind erkranken im Ausland schwer und müssen ins Krankenhaus. Hier werden Sie bei einem längeren Aufenthalt froh sein, wenn der Versicherer für Sie den Rücktransport organisiert und die Kosten dafür übernimmt.


Weitere Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)


 

nach obenWeitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Leistungen nur auszugsweise und ohne Gewähr wiedergegeben sind. Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.